Wann zahlt die Versicherung bei dem Absturz einer ausgeliehenen Drohne?

Wann zahlt die Versicherung bei dem Absturz einer ausgeliehenen Drohne?

Drohnen haben in den letzten Jahren enorm an Beliebtheit gewonnen. Ob zur Luftbildfotografie, für die Inspektion von Gebäuden oder einfach als Freizeitbeschäftigung – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch was passiert, wenn die ausgeliehene Drohne abstürzt? Wann zahlt die Versicherung bei dem Absturz einer ausgeliehenen Drohne? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Haftungsfragen, Versicherungsschutz und was im Falle eines Unglücks zu tun ist.

1. Die rechtlichen Grundlagen zum Drohnenbetrieb

Bevor wir uns der Frage widmen, wann die Versicherung zahlt, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, die beim Betrieb von Drohnen gelten. In vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, unterliegt der Betrieb von Drohnen strengen Vorschriften.

1.1 Gesetze und Regelungen

Drohnen müssen den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung entsprechen. Diese regelt unter anderem, welche Drohen geflogen werden dürfen, welche Lizenzen erforderlich sind, und in welchen Bereichen (z.B. über Menschenansammlungen) das Fliegen erlaubt ist.

1.2 Versicherungspflicht

In Deutschland sind Drohnen unter bestimmten Bedingungen versicherungspflichtig. Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt den Betreiber vor finanziellen Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können.

2. Was sind die häufigsten Schadensfälle?

Bei einer ausgeliehenen Drohne kann es zu unterschiedlichen Schadensfällen kommen, die zu Fragen über den Versicherungsschutz führen. Zu den häufigsten gehören:

  • Technische Defekte: Die Drohne fällt aufgrund eines technischen Problems ab.
  • Zufällige Kollisionen: Die Drohne stößt mit einem anderen Objekt oder einer Person zusammen.
  • Wetterbedingt: Starke Winde oder Regen können zum Absturz der Drohne führen.

Jede dieser Situationen kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

3. Wann zahlt die Versicherung bei einem Absturz?

3.1 Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die beim Betrieb einer Drohne relevant ist. Sie kommt in der Regel für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen, sei es an Personen oder an deren Eigentum. Doch wann greift dieser Versicherungsschutz konkret?

3.1.1 Schäden an Dritten

Wenn Ihre Drohne beim Absturz jemandem körperlichen Schaden zufügt oder Eigentum beschädigt, steht die Haftpflichtversicherung bereit. In solchen Fällen gilt:

  • Nachweis der Fahrlässigkeit: Die Versicherung wird in der Regel nur zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass der Absturz nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  • Meldung des Schadens: Der Schaden muss fristgerecht der Versicherung gemeldet werden.

3.1.2 Eigenschaden

Wenn die Drohne selbst beschädigt wird, greift eine Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Hierfür benötigen Sie eine Kaskoversicherung, die speziell für Drohnen angeboten wird.

3.2 Kaskoversicherung für Drohnen

Die Kaskoversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden an der eigenen Drohne ab.

3.2.1 Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt einige Schäden ab, jedoch nicht alle, die bei einem Absturz entstehen können. Insbesondere sind unverschuldete Schäden, wie z.B. durch höhere Gewalt, häufig nicht mit inkludiert.

3.2.2 Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Sie kommt sowohl für selbstverschuldete als auch unverschuldete Schäden auf. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Drohne durch technische Mängel oder Fahrlässigkeit abstürzt.

4. Versicherungsschutz bei ausgeliehenen Drohnen

Einer der zentralen Punkte, den viele Drohnenpiloten nicht beachten, ist der Unterschied zwischen dem eigenen Equipment und ausgeliehenen Drohnen.

4.1 Wer haftet, wenn die Drohne ausgeliehen ist?

Wenn Sie eine Drohne ausleihen, stellt sich die Frage: Sind Sie mit Ihrer eigenen Versicherung auch für Schäden an der ausgeliehenen Drohne geschützt? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es stark von den Bedingungen des Verleihs und Ihrer eigenen Versicherung abhängt.

4.1.1 Bedingungen des Verleihs

Viele Verleiher von Drohnen verlangen vom Mieter, dass dieser entweder eine spezielle Versicherung vorweisen kann oder selbst für Schäden aufkommt. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor man eine Drohne anmietet.

4.1.2 Eigene Versicherung

Einige private Haftpflichtversicherungen bieten eine Deckung für Schäden an fremdem Eigentum an, hier sollten Sie jedoch sicherstellen, dass die Nutzung von Drohnen explizit inkludiert ist.

4.2 Schäden an der ausgeliehenen Drohne

Wenn die ausgeliehene Drohne beim Fliegen abstürzt, ist dies ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten:

  • Für Schäden an der Drohne haften Sie in der Regel selbst, es sei denn, der Verleiher hat eine spezielle Versicherung, die solche Schäden abdeckt.
  • Ratgeber: Prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob der Verleiher eine Haftungsfreistellung anbieten kann oder ob diese im Mietvertrag enthalten ist.

5. Handlungsschritte im Schadensfall

Falls es zu einem Absturz kommt, sollten Sie einige Schritte beachten, um an Ihr Recht zu kommen und den Versicherungsanspruch zu klären.

5.1 Sofortmaßnahmen nach dem Absturz

  • Sichern Sie den Schaden: Versuchen Sie, die Schäden zu dokumentieren. Machen Sie Fotos und halten Sie Zeugen bereit.
  • Informieren Sie die Versicherung: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung.
  • Kooperation mit dem Verleiher: Kontaktieren Sie ebenfalls den Verleiher der Drohne, um Ihre Verbleichung zu klären.

5.2 Versicherungsantrag

Füllen Sie den Antrag auf Schadensersatz sorgfältig aus. Beachten Sie, dass die Versicherung oft beweisen muss, dass der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

6. Fazit

Die Frage "Wann zahlt die Versicherung bei dem Absturz einer ausgeliehenen Drohne?" ist komplex und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Verleih der Drohne über die Versicherungsbedingungen informieren und auch darauf achten, dass sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung vorhanden ist.

Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie im Fall eines Unfalls jedoch gut gerüstet. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, die Vertragsbedingungen sowie die Versicherungspolicen gründlich zu prüfen, bevor Sie Ihre Drohne in die Luft bringen. So können Sie beruhigt die Schönheit von oben genießen, ohne sich über mögliche Verpflichtungen Sorgen machen zu müssen.

Nutzen Sie den richtigen Versicherungsschutz und genießen Sie Ihre Erlebnisse mit Drohnen!

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